überwachungsbedürftige Anlagen
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Das neue Gesetz für überwachungsbedürftige Anlagen: Was ändert sich für Betreiber von Liftanlagen?
Das Überwachungsbedürftige Anlagen – Gesetz (ÜAnlG) ist am 16. Juli 2021 in Kraft getreten. Ausgangspunkt für die Konzeption war die neue EU-Verordnung zur Konformität und Marktüberwachung neuer Produkte. Im Rahmen des ÜAnlG wurde das Marktüberwachungsgesetz (MÜG) somit eingeführt und der Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen werden daher nicht mehr ausschließlich durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt. Ein eigenesMehr erfahren…
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