BetrSichV
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Änderungen für die Aufzugsanlage: Neue Betriebssicherheitsverordnung
Die Aufzugsanlage: Aufgrund der neuen Betriebssicherheitsverordnung muss der Fahrstuhl von nun an in einem bestimmten Zeitraum überprüft werden. Die Grundlagen der Überprüfung sind in der Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV, festgelegt. Das Ziel der Überprüfungen ist, die Sicherheit der Aufzugsanlage von einem Prüfungstermin zum nächsten zu garantieren. Denn in den Vorjahren wurden erhebliche Mängel festgestellt, sodass sichMehr erfahren…
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